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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wie wo was wann

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
  2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie vorliegen.

Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist damit jeweils nur das einfache Nutzungsrecht gemeint, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars des Fotografen über.
  5. Der Auftraggeber i.S.d. §60 UrhG hat nicht das Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte noch nicht übertragen worden sind.
  6. Die Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven ist nur mit Genehmigung durch den Fotografen gestattet und nur unter der Voraussetzung der Anbringung des vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild gestattet.
  7. Zusätzlich ist bei einer Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder einer Online-Datenbank oder in anderen elektronischen Archiven ein Link zu scharfgeschossen-fotografie.de in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild gestattet.
  8. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mindestens in Höhe eines dreifach vereinbarten Nutzungshonorars.
  9. Die Rohdateien bleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe dieser ist erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die digitalen Negative nach 3 Jahren zu vernichten.

Vergütung & Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarter Pauschale inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modellhonorar, Spesen, Requisiten, Labor-und Materialkosten sowie Studiomieten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Fahrtkosten bis zu 25 km zum Auftragsort, sind im Honorarpreis enthalten. Darüber hinaus gehende Fahrtkosten trägt ebenfalls der Auftraggeber. Als Kleinunternehmer erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß §19 UstG.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb des vertraglich geregelten Zahlungsziels zu begleichen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
  3. Da Hochzeitsreportagen meist sehr frühzeitig gebucht werden, sind 30 % des vereinbarten Honorars direkt nach der Buchung in Form einer Terminreservierungspauschale zu zahlen.
  4. Stornierung durch den Auftraggeber ist zu folgenden Konditionen möglich:
  • Bis 90 Tage vorher: Stornogebühr iHv 50% des Auftragswerts
  • Bis 45 Tage vorher: Stornogebühr iHv 75% des Auftragswerts
  • Bei späteren Stornierung: Stornogebühr iHv 95% des Auftragswerts
  1. Eine Stornierung anderer Shootings, die keine Hochzeits-Shootings sind, ist bis 14 Tage vor dem Termin möglich gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €. Bei einer späteren Stornierung werden bis 1 Woche vor dem Termin 50 % des vereinbarten Honorars fällig, es sei denn, es findet innerhalb von 6 Monaten nach dem Auftragstermin ein Ersatztermin zur Vollziehung des Auftrages statt. Für Stornierungen, die kürzer als 1 Wochen vor dem Fototermin erfolgen, müssen 85 % des vereinbarten Honorars gezahlt werden.
  2. Ein Shooting gilt als gebucht, wenn die Terminreservierungspauschale vollständig bezahlt wurde.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises/Honorars bleiben die Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  5. Wird die für den Auftrag vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis oder Stundenlohn vereinbart wurde, entsprechend. Wurde ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf dies auch für die Wartezeit.
  6. Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht, so ist das volle Honorar zu zahlen.

Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmegeräten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen und Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Der Fotograf verwahrt digitale Rohdateien sorgfältig bis zu 3 Jahren - s.II Nr.9.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der entwickelten Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust nach Fertigstellung des Auftrages.
  4. Die Zusendung und Rücksendung der entwickelten Lichtbilder und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Dieser kann bestimmen, wie und durch wen die Zusendung erfolgen soll.
  5. Die Reklamationsfrist für vom Fotografen erstellte Aufnahmen endet 14 Tage nach Erhalt der entwickelten Lichtbilder, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass er die Frist schuldlos nicht einhalten konnte.

Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, falls die erstellten Fotos zur Eigenpräsentation verwendet werden sollen. Sofern der Auftraggeber damit nicht einverstanden ist, hat er dies auf dem Vertragsformular zu vermerken.
  4. Zur Auftragserfüllung besteht ein berechtigtes Interesse, dass alle an einer Hochzeit beteiligten Personen im Rahmen der journalistischen Dokumentation fotografiert werden und diese Bilder ebenfalls gespeichert und bearbeitet werden. Der Auftraggeber weist alle Gäste sowie Dienstleister etc. darauf hin, dass fotografische Aufnahmen gemacht werden. Sollten Gäste sowie Dienstleister etc. nicht einverstanden sein, sich fotografieren zu lassen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer darüber zu informieren und die betreffenden Personen eindeutig zu kennzeichnen. Hierbei ist der Auftraggeber auf die Beachtung der Rechte anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

Leistungsstörungen

  1. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt wurden.
  2. Der Fotograf haftet bei Nichteinhaltung der Frist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. Kann der Fotograf zu dem vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit oder ähnlichem nicht erscheinen, versucht er nachweislich bei mindestens zwei gleich qualifizierten Fotografen eine Vertretung für sich zu bekommen.

Datenschutz

  1. Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, die Daten und die durch den Auftrag erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

Nutzungsrecht

  1. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

Bearbeitung & Veränderung

  1. Die Bearbeitung und Veränderung von Lichtbildern des Fotografen ist untersagt.

Vertragsstrafe

  1. Bei jeder unberechtigten, ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferung oder Auftragserfüllung im Ausland.
  2. Nebenabreden zu diesem Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.
  4. Soweit Bedingungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
  • Kein Ladenlokal, Shootings nur nach Vereinbarung.

Kontakt

  • Jasmin Schulte
  • knackenscharf@gmx.de
  • +49 170 54 66 888
  • 48249 Dülmen, Westmünsterland, NRW

Infos

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